Mit dem Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetz PSG II (01.01.2017) erfolgt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade.
Durch die Einfürhung der Pflegegrade ergibt sich ebenfalls eine neue Ermittelung der Pflegebedürftigkeit. Hierfür wurden insgesamt 8 Module für die Bewertung eingeführt, wovan die ersten 6 Module auschlaggebend sind für die Ermittlung des Pflegegrads.
Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung, bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität unter Nutzung von Hilfsmitteln ohne die Hilfe durch andere Personen durchführen kann.