Kreidtafel mit Stichpunkten zum Thema Pflege

Pflegegrad

Mit dem Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetz PSG II (01.01.2017) erfolgt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade.

Übersicht zu den Pflegevarianten

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Module für die Einstufung/Bewertung

Durch die Einführung der Pflegegrade ergibt sich ebenfalls eine neue Ermittelung der Pflegebedürftigkeit.

Hierfür wurden insgesamt 8 Module für die Bewertung eingeführt, wovon die ersten 6 Module ausschlaggebend sind für die Ermittlung des Pflegegrads.

1. Mobilität

z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

z.B. örtliche und zeitliche Orientierung, etc.

3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen

z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten

4. Selbstversorgung

z.B. Körperpflege, Ernährung etc.

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

z.B. Gestaltung des Tagesablaufs

Beurteilung der Selbständigkeit

Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung, bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität unter Nutzung von Hilfsmitteln ohne die Hilfe durch andere Personen durchführen kann.

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