
Pflegegrad
Mit dem Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetz PSG II (01.01.2017) erfolgt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade.
Übersicht zu den Pflegevarianten
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Die Module für die Einstufung/Bewertung
Durch die Einführung der Pflegegrade ergibt sich ebenfalls eine neue Ermittelung der Pflegebedürftigkeit.
Hierfür wurden insgesamt 8 Module für die Bewertung eingeführt, wovon die ersten 6 Module ausschlaggebend sind für die Ermittlung des Pflegegrads.
1. Mobilität
z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z.B. örtliche und zeitliche Orientierung, etc.
3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
4. Selbstversorgung
z.B. Körperpflege, Ernährung etc.
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
z.B. Gestaltung des Tagesablaufs
Beurteilung der Selbständigkeit
Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung, bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität unter Nutzung von Hilfsmitteln ohne die Hilfe durch andere Personen durchführen kann.