Mit dem Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetz PSG II (01.01.2017) erfolgt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade.
Durch die Einführung der Pflegegrade ergibt sich ebenfalls eine neue Ermittelung der Pflegebedürftigkeit. Hierfür wurden insgesamt 8 Module für die Bewertung eingeführt, wovon die ersten 6 Module ausschlaggebend sind für die Ermittlung des Pflegegrads.
Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung, bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität unter Nutzung von Hilfsmitteln ohne die Hilfe durch andere Personen durchführen kann.