Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung zu einer Pflegevariante?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Anruf. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin vor Ort für ein persönliches Gespräch und um Ihnen einen Eindruck unserer Einrichtung geben zu können.
Für eine umfangreiche Pflege steht Ihnen unser ausgebildetes Fachpersonal rund um die Uhr zur Verfügung. Durch flexible Ruhe- und Weckzeiten passt sich die Pflegeversorgung an Ihren eigenen Tagesrhythmus an und sorgt dennoch für eine komfortable Pflege. Sollte sich Ihr Zustand verändern oder gar verschlechtern, wird sich die gesamte Pflege an Ihre individuellen Anforderungen anpassen.
Für demenzielle Veränderungen stehen umfangreiche, spezielle Angebote in unserer Einrichtung zur Verfügung. Für die Sicherstellung Ihrer Pflege wird die Erstellung des sogenannten Pflegeplanes gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen durchgeführt und so an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst. Alle Mitarbeiter der Weser-Residenz helfen Ihnen gerne bei Fragen oder Problemen weiter.
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben. Allerdings kommt es jedoch zu Situationen, wo die eigene oder ambulante Versorgung nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden kann. Hierbei ist dann oft die vollstationäre Pflege unumgänglich.
Für Menschen, die nicht mehr ambulant oder durch die eigene Familie zu Hause versorgt werden können, bietet die vollstationäre Pflege die Sicherheit für eine komplette professionelle Versorgungen sowie Betreuung rund um die Uhr in einem neuen Zuhause ohne Barrieren.
Die vollstationären Pflegeleistungen beinhalten die Grundpflege, die Behandlungspflege, die Betreuungsleistungen sowie Verpflegung und Unterkunft.
Eine kurzzeitige Pflege kann in Anspruch genommen werden, wenn im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen (Krankenhaus, Rehabilitation) oder in sonstigen Krisensituationen die Betreuung zu Hause nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang geleistet werden kann sowie vorübergehend nicht möglich ist. Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden, beschränkt sich auf bis zu 28 Tage und wird mit bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr bezuschusst. (Durch Kombinationsmöglichkeiten kann die Kurzzeitpflege erweitert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Seite unserer Preisliste sowie direkt bei Ihrer Pflegekasse.)
Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege entsprechen der vollstationären Pflege.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 28 Tage je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden und wird mit bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr bezuschusst. Die Verhinderungspflege kann sich an die Kurzzeitpflege anschließen.(Durch Kombinationsmöglichkeiten kann die Verhinderungspflege erweitert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Seite unserer Preisliste sowie direkt bei Ihrer Pflegekasse.)
Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege entsprechen der vollstationären Pflege.
In unserer Einrichtung wird die aktivierende Pflege großgeschrieben.
Unsere Bewohner und Pflegegäste werden angeregt viele Aktivitäten selbst auszuführen bzw. erhalten Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu gehören unter anderem:
Unser Pflegepersonal führt die Anordnungen der behandelnden Ärzte in fachgerechter und sehr guter Qualität aus. Dazu gehören: